Kurtaxe |
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Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet des Marktes aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Höhe des Kurbeitrags pro Aufenthaltstag:
Kinder bis Vollendung des 6. Lebensjahres sind Kurbeitragsfrei. Kinder zwischen dem 7. und vollendeten 16. Lebensjahr zahlen die Sätze der dritten Person einer Familie. |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Für die im Gastgeberverzeichnis aufgeführten Angebote der örtlichen Vermieter gelten untenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen. Eine Zimmerbestellung, die vom Beherbergungsbetrieb oder von der Priener Tourismus GmbH (PTG) angenommen wird, begründet ein Vertragsverhältnis, das nur im Einvernehmen zwischen beiden Vertragspartnern wieder gelöst werden kann, wobei auch bei Annahme der Zimmerbestellung durch die PTG das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem jeweiligen Beherbergungsbetrieb geschlossen wird. mehr... |
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