Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet des Marktes aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.
Personen ab 16 Jahren
2 €
Schwerbehinderte Personen mit 80 bis GdB 99% ab 16 Jahren
1 €
Kinder und Jugendliche 7 bis einschließlich 15 Jahren
1 €
Schwerbehinderte Kinder und Jugendliche mit 80 bis GdB 99%; 7 bis einschließlich 15 Jahren
0,50 €
Kinder bis einschließlich 6 Jahren
0 €
Schwerbehinderte Personen mit GdB 100% und deren Begleitpersonen
0 €
Geschäftsreisende
0 €
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Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Gastgeber in Prien. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden der Gastgeber und die Prien Marketing GmbH – nachstehend „PMG“ abgekürzt – Alte Rathausstraße 11, 83209 Prien am Chiemsee ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarung über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und ihrem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Stellung der Prien Marketing GmbH; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
1.1. Die PMG ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist.
a) Soweit die PMG Leistungen der Gastgeber (Beherbergung, Verpflegung und eigene Nebenleistungen des Gastgebers) vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder der PMG selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat die PMG lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen.
b) Die PMG hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der PMG vorliegen.
c) Unbeschadet der Verpflichtungen der PMG als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der PMG) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die PMG im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach a) oder b) weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. PMG haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.
d) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von der PMG herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.
e) Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
2. Vertragsschluss
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtung wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 5 dieser Gastaufnahmebedingungen).
c) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bieten der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkunft und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.
d) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
3. Preise und Zahlung
3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
4. Zahlung
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen am Anreisetag zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
4.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
4.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf, die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
4.4. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
4.5. Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und/oder die Restzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers oder PMG mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der Gastgeber zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Gastgeber berechtig, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittkosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu fordern.
5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 5.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 5.3 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
5.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
5.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
5.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
6. An- und Abreise
6.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten, soweit zwischen dem Gast und dem Gastgeber im Einzelfall keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
6.2. Für den Zeitpunkt des Bezugs und der Freimachung der Unterkunft gilt:
a) Der Bezug der Unterkunft kann frühestens zu dem vom Gastgeber ausgeschriebenen oder mit diesem im Einzelfall vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Angabe oder Vereinbarung nicht vor 16.00 Uhr, erfolgen. Frühere Anreisen verpflichten den Gastgeber nicht, dem Gast die frühere Nutzung der Einrichtungen der Unterkunftsstätte zu ermöglichen, dessen Gepäck in Verwahrung zu nehmen oder eine Parkmöglichkeit anzubieten.
b) Die Freimachung der Unterkunft hat spätestens zum ausgeschriebenen oder vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Angabe oder Vereinbarung spätestens bis 11.00 Uhr zu erfolgen. Der Gastgeber ist nicht verpflichtet, dem Gast die Nutzung der Einrichtungen der Unterkunftsstätte nach dem Zeitpunkt der Freimachung der Unterkunft zu ermöglichen. Er kann die Einräumung einer solchen Nutzungsmöglichkeit von einem Entgelt abhängig machen.
c) Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.
6.3. Für verspätete Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber spätestens zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 5. entsprechend.
c) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, so hat der Gast die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen nach Ziff. 5.4 und 5.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.
7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast
7.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
7.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
7.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlicher Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
8. Haftungsbeschränkung
8.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt,
– soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsbemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
– soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert. Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
8.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
9.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
9.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen des Gastgebers bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.
10. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. PMG und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder PMG noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen für PMG und den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
10.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
10.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
10.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
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© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte;
Stuttgart | München; 2019-2024
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Vermittler der Gastaufnahmeverträge ist:
Prien Marketing GmbH
Alte Rathausstr. 11, 83209 Prien am Chiemsee
Geschäftsführer Donat Steindlmüller
Tel. +49 8051 6905-0
Fax +49 8051 6905-40
info@tourismus.prien.de
AG Traunstein;
Registernummer: HRB 11915
Sehr geehrte Gäste der Urlaubsregion Prien am Chiemsee,
die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln einerseits das Rechtsverhältnis zwischen der Prien Marketing GmbH – nachstehend „PMG“ abgekürzt – und Ihnen – nachstehend „der Gast“ – bzw. dem Auftraggeber der Gästeführung in Bezug auf die Stellung der PMG, andererseits das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Gästeführer. Diese Bedingungen werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des Dienstleistungsvertrags, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer zu Stande kommt. Lesen Sie bitte diese Bedingungen daher vor Ihrer Buchung aufmerksam durch.
1.1. Der Gästeführer erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen als unmittelbarer Vertragspartner des Gastes bzw. des Auftraggebers als selbstständiger Dienstleister. Die PMG ist ausschließlich Vermittler des Vertrages zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Führung und dem ausführenden Gästeführer.
1.2. Soweit die PMG neben der Gästeführung weitere Leistungen vermittelt, gilt: Die PMG hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleitungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleitungen der PMG vorliegen.
1.3. Unbeschadet der Verpflichtungen der PMG als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der PMG) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen, ist die PMG im Falle des Vorleigens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.1. und 1.2. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrags über die Gästeführung. Die PMG haftet daher bei solchen Aufträgen bzw. Führungen nicht für Angaben zur Preise und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel im Zusammenhang mit der Führung. Dies gilt nicht, soweit die Gästeführung vertraglich vereinbarte Leistung einer Pauschalreise oder eines sonstigen Angebots ist, bei der die PMG unmittelbarer Vertragspartner des Gastes bzw. des Auftraggebers ist.
1.4. Eine etwaige Haftung der PMG aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
1.5. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeführer und dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Führung finden in erster Linie die mit dem Gästeführer, bzw. der PMG als dessen Vertreter getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vermittlungs- und Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. Auf das Vermittlungsverhältnis mit der PMG finden in erster Linie die mit der PMG getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit der PMG in den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften des § 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung Anwendung.
1.6. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer bzw. die Vermittlungstätigkeit der PMG anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Gastes bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer und der PMG ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Vertragsschluss, Stellung eines Gruppenauftraggebers
2.1. Für alle nachstehend aufgeführten Buchungswege gilt:
2.2. Erfolgt die Buchung durch einen in diesen Bedingungen als „Auftraggeber“ bezeichneten Dritten, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro) so ist dieser als alleiniger Auftraggeber Vertragspartner der PMG im Rahmen des Vermittlungsvertrages, bzw. des Gästeführers im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit der Auftraggeber nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.
2.3. Der buchende Gast hat für alle vertraglichen Verpflichtungen anderer Teilnehmer an der Führung, für die er die Buchung als deren Vertreter vornimmt, wie für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen einzustehen, soweit er eine solche Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.4. Für Buchungen, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast bzw. der Auftraggeber dem jeweiligen Gästeführer, dieser vertreten durch die PMG als rechtsgeschäftlicher Vertreter, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an und erteilt gleichzeitig der PMG den entsprechenden Vermittlungsauftrag.
b) Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche die PMG als Vertreter des Gästeführers vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird die PMG, ausgenommen bei sehr kurzfristigen Buchungen, dem Gast, bzw. dem Auftraggeber jedoch eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Bei verbindlichen telefonischen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszahlung.
2.5. Die PMG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs.2 Satz 1 Ziff.9 BGB) bei Verträgen über Gästeführungen als Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen (§§ 611 ff. 615 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziffer 6 und 7 dieser Vertragsbedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz, jedoch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteh ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2.6. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
b) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweit der Vertragstext im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Gast bzw. der Auftraggeber über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gästeführer den Abschluss des Dienstvertrages über die Führung verbindlich an und erteilt gleichzeitig der PMG den Vermittlungsauftrag. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
d) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes bzw. des Auftraggebers auf das Zustandekommen eines Dienstvertrages mit dem Gästeführer entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gästeführer bzw. die PMG als dessen Vertreter sind vielmehr frei in ihrer Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes bzw. des Auftraggebers anzunehmen oder nicht.
e) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast bzw. beim Auftraggeber zu Stande, welche die PMG als Vermittler und Vertreter des Gästeführers übermittelt. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form.
f) Die Buchungsbestätigung erfolgt entweder sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes bzw. des Auftraggebers durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit) oder – nach entsprechender elektronischer Eingangsbestätigung der Buchung des Gastes bzw. Auftraggebers – nach Absendung der Buchung in der angegebenen oder vereinbarten Form schriftlich, per E-Mail oder per Fax.
g) Im Falle einer sofortigen Buchungsbestätigung in Echtzeit am Bildschirm wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Dienstvertrages mit dem Gästeführer bzw. des Vermittlungsauftrages an die PMG ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast bzw. der Auftraggeber diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt.
h) Im Regelfall wird die PMG dem Gast bzw. dem Auftraggeber zusätzlich zu der am Bildschirm dargestellten Buchungsbestätigung eine zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Dienstvertrages mit dem Gästeführer.
3.1. Die geschuldete Leistung des Gästeführers besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Vielmehr obliegt die Auswahl des jeweiligen Gästeführers nach Maßgabe der erforderlichen Qualifikation der PMG.
3.3. Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung eines bestimmten Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.
3.4. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetriebe, Museen oder sonstigen Besichtigungsstätten) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit der PMG und/oder dem Gästeführer getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für die PMG und den Gästeführer nicht verbindlich.
3.5. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der PMG oder dem Gästeführer, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
3.6. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der Führung) und vom Gästeführer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Führung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.7. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.
3.8. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Führungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Führungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Gast bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Gästeführer. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Gastes bzw. des Auftraggebers so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Gast bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Führungsbeginn vor oder sind vor dem Führungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer bzw. der PMG als dessen Vertreter vorbehalten, den Vertrag über die Gästeführung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
d) Im Falle einer solchen Kündigung durch den Gästeführer bzw. durch die PMG als dessen Vertreter bestehen keine Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.
4. Preise und Zahlung
4.1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
4.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem im Rahmen der Gästeführungen besuchten Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.
4.3. Soweit nichts anderes, insbesondere im Hinblick auf eine Anzahlung, vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung mit Beginn der Gästeführung in bar zahlungsfällig. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Bezahlung mit Vouchern (Berechtigungsgutscheinen) ist nur dann möglich, wenn diese von der PMG ausgestellt und für die jeweilige Führung gültig sind. Von Dritten ausgestellte Voucher sind nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung mit der PMG gültig.
4.4. Die PMG kann als Inkassobevollmächtigte des Gästeführers nach Vertragsabschluss eine Anzahlung i.H.v. 20 % des Gesamtpreises der Führung sowie eine Restzahlung oder – unter Verzicht auf eine Anzahlung – die gesamte Zahlung 4 Wochen vor Führungsbeginn Zahlung fällig stellen, soweit dies in der dem Gast bzw. dem Auftraggeber erteilten Buchungsbestätigung ausdrücklich bezeichnet ist.
4.5. Ist der Gästeführer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und besteht seitens des Gastes bzw. des Auftraggebers gegenüber dem Gästeführer bzw. der PMG kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, sind der Gästeführer bzw. die PMG als dessen Vertreter, soweit vereinbarte Zahlungen trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden, berechtigt, vom Dienstvertrag über die Gästeführung bzw. dem Vermittlungsvertrag zurückzutreten und den Gast bzw. den Auftraggeber mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 7 dieser Bedingungen zu belasten.
5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift
5.1. Ein Anspruch des Gastes bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Führung, die Uhrzeit, des Ausgangs- bzw. Abfahrtortes und des Zielortes der Führung (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Gastes bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann die PMG bis 7 Werktage vor Führungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 15,- pro Umbuchungsvorgang. Dem Gast bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten der PMG nachzuweisen, dass die ihr durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Gast bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.
5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 7 Tage vor Führungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag mit dem Gästeführer gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.
5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bei Änderung der Rechnungsanschrift, für die ein Bearbeitungsentgelt von € 5,- pro Änderungsvorgang erhoben wird.
6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
6.1. Nehmen der Gast, bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer oder der PMG zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt zur Führung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gästeführung besteht.
b) Der Gästeführer hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistung erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
7. Kündigung und Rücktritt durch den Gast bzw. den Auftraggeber
7.1. Der Gast, bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit dem Gästeführer nach Vertragsabschluss bis zum 28. Tag vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.
7.2. Bei einer Kündigung durch den Gast bzw. den Auftraggeber, die vom 28. bis zum 7. Werktag vor Führungsbeginn erfolgt, wird seitens der PMG ein Bearbeitungsentgelt i.H.v. 20% des vereinbarten Gesamtpreises der Führung berechnet, welches auch entsprechende Ansprüche des Gästeführers im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit diesem abgilt. Dem Gast bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, dem Gästeführer bzw. der PMG nachzuweisen, dass diesen keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall haben der Gast bzw. der Auftraggeber nur die jeweils geringeren Aufwendungen bzw. Kosten zu ersetzen.
7.3. Bei einer Kündigung später als 7 Werktage vor Führungsbeginn und am Tag der Führung selbst wird die volle vereinbarte Vergütung zahlungsfällig. Der Gästeführer hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Führung, insbesondere den Kosten eines Bustransports, Verpflegung, Getränke, Eintrittsgelder usw. sind jedoch vom Gästeführer bzw. der PMG an den Gast bzw. den Auftraggeber nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern eine gesetzliche oder vertragliche Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
7.4. Für die vorstehenden Fristen ist der Zugang der Kündigungserklärung des Gastes bzw. des Auftraggebers bei der PMG zu deren veröffentlichten und/oder mitgeteilten Geschäftszeiten maßgeblich. Kündigungserklärungen sind ausschließlich an die PMG als Vertreter des Gästeführers zu richten.
7.5. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Gastes bzw. des Auftraggebers im Falle von Mängeln der Dienstleistungen des Gästeführers bzw. der Vermittlungsleistungen der PMG sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
8. Haftung des Gästeführers und der PMG; Versicherungen
8.1. Für die Haftung der PMG wird auf Ziffer 1.4 und 1.5. dieser Bedingungen verwiesen.
8.2. Eine Haftung des Gästeführers für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden vom Gästeführer nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
8.3. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des Gästeführers ursächlich oder mitursächlich war.
8.4. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Gastes bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Gast, bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
9. Führungszeiten, Pflichten des Gastes bzw. des Auftraggebers; Information über die Verbraucherstreitbeilegung
9.1. Der Gast, bzw. der Auftraggeber sind gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Die PMG wird dem Gast, bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer des ausführenden Gästeführers mitteilen.
9.2. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Gästeführer spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Gästeführer kann einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Gästeführers nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den Gästeführer generell zur Absage der Führung. In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch des Gästeführers die Regelung in Ziff. 6 dieser Bedingungen entsprechend.
9.3. Der Gast, bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers sind verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Gästeführers ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.4. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Führung sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs, bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers im Falle einer mangelhaften Durchführung der Gästeführung bleiben hiervon unberührt.
9.5. PMG weist im Hinblick auf das Gesetz über die Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass PMG nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine solche nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für PMG verpflichtend würde, informiert PMG den Gast hierüber in geeigneter Form. PMG weist für alle Dienstleistungsverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Onlinestreitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
10. Gerichtsstand
10.1. Für Klagen des Gästeführers bzw. der PMG gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes bzw. des Auftraggebers maßgeblich.
10.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder haben der Gast bzw. der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Gästeführers bzw. der PMG deren Geschäftssitz.
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Vermittlerin der Gästeführungen ist:
Prien Marketing GmbH
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Vertreten durch den Geschäftsführer Donat Steindlmüller
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